{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-28_2022-07-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_28_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa49e7cfa7cb0a21ca4d3e0a0c869e6d94e54cc122013a165be855a95754fd135c054a0112b4c1bb8c9e7994abef3d2950?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa49e7cfa7cb0a21ca4d3e0a0c869e6d94e54cc122013a165be855a95754fd135c054a0112b4c1bb8c9e7994abef3d2950&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_28", "Checksum": "f29cd66346debbdb536059438c85fb34"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 28"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Misswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:54:12", "Checksum": "0e735a80da14d0d87e00d08d900a37f1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 28\nRegeste:\nMisswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n3.3.2 Mit Bezug auf die ausstehende Finanzierung führte der Beschuldigte im Wesentlichen aus,\nfür die Suche von Investoren sei der Privatkläger, ein bekannter früherer Banker bzw. ein\nMann, der wisse, wie dies laufe, zuständig gewesen. Als er in den Verwaltungsrat gewählt\nworden sei, sei \"die Mitteilung an die Aktionäre\" gewesen, der Privatkläger bringe CHF 3 Mio.\nund dann seien sie saniert. Falls dem nicht so gewesen wäre, hätte er das Mandat gar nie\nangenommen. Daher sei es für ihn wie ein Blitz aus heiterem Himmel gewesen, als der Privatkläger Ende Juni 2012 sein Mandat niedergelegt habe, dies sei für die K.a.________ ein\nRiesenproblem gewesen. Sie seien dann in Zeitnot betreffend Investorensuche gekommen,\nhätten aber auch zuerst noch ein (neues) Konzept machen müssen. Eine Investorensuche\nsei schon sehr anspruchsvoll. Auch habe er den Businessplan anschauen müssen, damit\nman sagen könne, ja da ist wirklich etwas, das man auf den Markt rausbringen könne. Nach\ndem Ausstieg des Privatklägers hätten sie innerhalb von zwei Monaten den Entscheid gefällt,\ndie K.b.________ zu liquidieren und mit einer \"Sanierung der K.a.________ durch den Verwaltungsrat\" hätten sie grosso modo (erst) im November 2012 beginnen können. Sie hätten\ndamals tatsächlich eine Holding (die K.a.________) mit einer Bilanz gehabt, die nicht gut\nausgesehen habe, und ein Produkt (die Software J.________), welches noch nicht verkäuflich gewesen sei, weil sie hätten Anpassungen machen müssen. Natürlich hätte man Ende\n2012 die Bilanz deponieren können, jedoch habe der Verwaltungsrat damals die Situation so\nbeurteilt, dass sie durchkämen. Entscheidend sei für sie gewesen, dass sie aufgrund der\nneuen Struktur nicht mehr CHF 3 - 3.5 Mio., wie bei der vom Privatkläger vorgesehen Sanierung, gebraucht hätten, sondern gesagt hätten, ohne Tochtergesellschaft würden sie in den\nnächsten Monaten mit relativ wenig Geld durchkommen (SG GD 9/1/3 S. 16-21).\n\n3.3.3 Angesprochen auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, den Zeitpunkt der Bilanzdeponierung\nauch ab Ende 2012 hinausgezögert zu haben, gab der Beschuldigte bei der Vorinstanz u.a.\nzu Protokoll, er könne dies so nicht akzeptieren. Sie hätten Tag für Tag, Woche für Woche,\nschauen müssen, wie die Chancen aussähen, dass \"man\" einen Investor bringe, der \"genügend solide\" investiere. Dabei sei es dauernd diese Abwägung gewesen, ob sie deponieren\ngehen sollten, wodurch dann einfach Schluss und aus gewesen wäre. Das sei damals alles\nein grosses Thema gewesen und jeder Schritt, jeder Entscheid sei im vollen Wissen und in\nvoller Absprache mit der Revisionsgesellschaft erfolgt. Er habe immer gesagt, wie er aktuell\nzusammen mit dem Beschuldigten I.________ die Situation anschaue, wie er die Chancen,\ndie Risiken sehe und ob sie weitergehen sollten/müssten oder aber sagen sollten, jetzt können wir nicht mehr, wir dürfen nicht mehr, wir gehen deponieren. Er selbst habe damals die\nChancen, dass sie es schaffen würden, natürlich sehr hoch gesehen, 85 - 90 %. Dabei sei für\nSeite 21/54\n\nihn die Art ihres Produktes einziges Kriterium gewesen. Die Verschlüsselungssoftware\nJ.________ sei für ihn ein \"ganz anderes Produkt\" im Rahmen der damaligen Thematik \"Cybercrime bekämpfen bzw. Anti-Hacking vergrössern\" gewesen, welches - noch vor seiner\nZeit - viel geleistet habe. Die Firma habe 140 Angestellte gehabt, sei an der Börse gewesen\nund habe einen Wert von CHF oder EUR 100 Mio. gehabt. Da habe er glaublich wirklich in\nSorgfalt eins und eins zusammenzählen und sagen können, an J.________ ist irgendetwas\ndran, das könne nicht irgendein Hirngespinst sein. Sie hätten das Produkt aber anpassen\nmüssen und er habe sich gesagt, wenn ich jetzt als Verwaltungsrat deponiere, sei einfach\naus, Schluss, fertig, von heute auf morgen (SE GD 9/1/3 S. 23 f.).\n\n"}