6.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten für die amtliche Verteidigung im Berufungsverfahren zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 7.1 Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerdegründe und die Beschwerdelegitimation richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG).