4. Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen CHF 3'950.00 und werden – in Bestätigung der vorinstanzlichen Kostenregelung – dem Beschuldigten auferlegt. 5. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 3'000.00Entscheidgebühr CHF 445.50 Gutachterkosten CHF 120.00 Auslagen CHF 3'565.50Total und werden dem Beschuldigten auferlegt. 6.1 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt MLaw F.________, wird für seine Bemühungen im Berufungsverfahren pauschal mit CHF 2'760.00 (inkl. Auslagen und MWST) aus der Staatskasse entschädigt.