Die erbrachten Leistungen sind detailliert ausgewiesen und der geltend gemachte Aufwand erscheint angemessen. Für die Berufungsverhandlung, das Studium des Urteils und die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten sind zusätzlich zwei Stunden zu entschädigen. Rechtsanwalt MLaw F.________ ist deshalb mit insgesamt pauschal CHF 2'760.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zu entschädigen. 2.4 Da der Beschuldigte im Berufungsverfahren kostenpflichtig ist, hat er dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung im Berufungsverfahren zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Seite 22/23