2.3 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt MLaw F.________, machte für seine anwaltliche Tätigkeiten im Berufungsverfahren (ohne Teilnahme an der Berufungsverhandlung) einen Betrag von CHF 2'271.75 geltend (OG GD 8/1/3/1). Dieser Abrechnungsvorschlag basiert auf 9,4 Stunden zu CHF 220.00, pauschalen Auslagen von CHF 41.35 (2 % des Honorars) sowie Mehrwertsteuer von 7.7 %. Die erbrachten Leistungen sind detailliert ausgewiesen und der geltend gemachte Aufwand erscheint angemessen.