2.2 Die Entscheidgebühr im Berufungsverfahren ist auf CHF 3'000.00 festzusetzen. Hinzu kommen die Auslagen für das Gutachten von CHF 445.50 (OG GD 5/6/1) und die weiteren Auslagen. Da die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung obsiegt, hat der Beschuldigte die gesamten Kosten zu tragen.