monatliches Einkommen CHF 1'500.00 abzgl. Pauschalabzug von 20% CHF 1'200.00 davon 1/30 CHF 40.00 2.5 Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht bewähren könnte, sodass ihm der bedingte Strafvollzug zu gewähren und die Probezeit auf das gesetzliche Minimum von zwei Jahren festzusetzen ist. Seite 20/23