Sodann hat der Beschuldigte erstmals am 23. September 2020, und damit gut siebeneinhalb Monate nach dem fraglichen Vorfall, Probleme mit seinem Sehvermögen bzw. seiner Brille erwähnt (D 2/3 Ziff. 7). Sofern er dargelegt hat, dass er den Inhalt des Protokolls (gemeint waren wohl seine polizeiliche Einvernahme und das "Formular FiaZ") ohne Lesebrille nicht habe lesen können, fragt sich, weshalb er dann seine Anmerkungen jeweils "passgenau" anbringen konnte. Auf den entsprechenden Vorhalt an der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte lediglich eine ausweichende Antwort (OG GD 8/1 Ziff.