8, 9, 12). Ähnlich äusserte sich der Beschuldigte auch an der Berufungsverhandlung. Er habe nicht auf das Formular geschrieben, dass er eine Blutprobe wolle, weil er darauf vertraut habe, als sie [die Polizisten] ihm gesagt hätten, sie gingen zuerst auf den Posten und nachher die Blutprobe nehmen (OG GD 8/1 Ziff. 36).