3.4.3 Der Beschuldigte hat auf dem "Formular FiaZ" und dem Protokoll seiner polizeilichen Einvernahme handschriftlich angemerkt "Ich erlaube mir sagen zu können, dass das Protokoll seine Richtigkeit hat" bzw. "Ich würde meinen, dass das Protokoll seine Richtigkeit haben kann". Seiner Auffassung nach seien diese Anmerkungen gleichbedeutend mit "Ich würde gerne sagen können…". Seine Unterschrift habe sich einzig auf diese "Einhaltsgebietung" bzw. "souveräne Ausdrucksform, das Misstrauen aussprechen zu dürfen, ohne beleidigend zu wirken", nicht aber auf den Inhalt des Protokolls bezogen (D 2/4 S. 3).