der Zuger Polizei geht jedoch nicht hervor, dass der Beschuldigte jemals eine Blutprobe verlangt hat. Gemäss dem FiaZ-Formular wurde der Beschuldigte informiert, dass er eine Blutprobe verlangen könne, was er jedoch nicht getan hat. Denn bei der Frage "Blutprobe verlangt" ist eindeutig "nein" angekreuzt und vom Beschuldigten unterschriftlich bestätigt. Das Formular enthält zudem seine handschriftliche Bemerkung "Ich erlaube mir sagen zu können, dass das Protokoll seine Richtigkeit hat" (D 1/2). Aufgrund der Vorbringen des Beschuldigten ist nachfolgend zu prüfen, ob er tatsächlich auf eine Blutprobe verzichtet hat.