Im Umkehrschluss bedeute dies, dass Medikamente, die Ethanol enthalten, das Ergebnis der Atemalkoholmessung beeinflussen könnten. Die Gutachter führten weiter aus, dass die Medikamente (u.a. Ponstan) kein Ethanol enthalten würden, weshalb Ponstan das Ethanol-Ergebnis nicht beeinflussen könne. Die Verteidigung bestreite diese Aussage. Ponstan enthalte Propylenglykol, welches zu den Glykolen gehöre, die mit dem Trinkalkohol verwandt seien. Propylenglykol werde namentlich bei pharmawiki.ch als zweiwertiger, aliphatischer Alkohol, also Ethanol, bezeichnet.