55 SVG N 14). Da die vorliegend relevante Messung mit dem Messgerät auf dem Hauptposten der Zuger Polizei mit einer Wartezeit von (weit) mehr als 15 Minuten nach dem Trinkende durchgeführt wurde, ist sie verlässlich, zumal das in concreto verwendete Alkoholmessgerät Lion Intoxilyzer 9000 offensichtlich keinen Mundalkohol registriert hat (auf dem Messbeleg ist nichts dergleichen vermerkt; D 1/3), obwohl das Gerät solchen erkennen kann (SE GD 11/4). Bei Mundalkohol würde das Gerät eine Fehlermeldung abgeben (OG GD 5/6 S. 2). Der Polizist H.___