Gemäss seiner Eingabe vom 26. September 2020 habe er während ca. 200 Minuten mit Sicherheit weniger als 375 ml Wein getrunken, eher 300 bis max. 320 ml (D 2/4 S. 3). An der Berufungsverhandlung sagte der Beschuldigte aus, er habe zwei, vielleicht sogar drei, wenn noch jemand nachgeschenkt habe, Gläser Wein getrunken (OG GD 8/1 Ziff. 31 und 33). Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, konnte der Beschuldigte keine präzise Angabe zur Trinkmenge machen, weshalb davon auszugehen ist, dass er keine Kenntnis von der tatsächlich konsumierten Alkoholmenge hatte, als er die Fahrt antrat.