6). In seiner Stellungnahme an das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern, welche der Beschuldigte seiner Einsprache beilegte, gab er an, maximal 3 dl Wein (13,2 %) getrunken zu haben (D 2/2 und 6/3 jeweils Beilage S. 3). Anlässlich der Einvernahme vom 23. September 2022 sagte der Beschuldigte aus, er habe 2-3 Gläser Wein, also ca. 3 bis max. 4,5 dl Wein (13,2 %) getrunken (D 2/3 Ziff. 10-11). Gemäss seiner Eingabe vom 26. September 2020 habe er während ca. 200 Minuten mit Sicherheit weniger als 375 ml Wein getrunken, eher 300 bis max. 320 ml (D 2/4 S. 3).