alkoholmessung mit dem verwendeten Messgerät haben. Die vom Beschuldigten angegebenen Medikamente würden kein Ethanol enthalten und könnten somit das Messergebnis nicht beeinflussen. Auch führe keines dieser Medikamente zu einem verlangsamten (oder beschleunigten) Abbau von Ethanol, so dass auch allfällige indirekte Wirkungen ausgeschlossen werden könnten. Schliesslich halten die Gutachterinnen fest, die eingesetzten Atemalkoholmessgeräte würden Mundrestalkohol zweifelsfrei erkennen und könnten Fremdsubstanzen von Alkohol unterscheiden.