Er habe darum gebeten, im Spital eine Blutprobe zu nehmen. Der Bluttest hätte ausgesagt, dass er keinen Alkohol im Blut gehabt habe, zu der Zeit dann ganz sicher nicht, oder nur Spuren. Und der Atemalkohol, das sei richtig, wäre wahrscheinlich wieder da oben gelandet. Aber nicht der Blutalkohol (SE GD 12 S. 3). 2.4 Gemäss dem bei der Zuger Polizei eingeholten Eichzertifikat (Nr. 232-36364) verfügte das im vorliegenden Fall verwendete Atemalkoholmessgerät Lion Intoxilizer 9000 (Serien-Nr. 90- 002414) bei der Messung am 3. Februar 2020 über eine gültige Eichung (OG GD 5/4).