2.3 In seinem Parteivortrag führte der Beschuldigte nochmals aus, dass er nicht angetrunken gewesen sei. Er zweifle auch nicht daran, dass dieses Gerät einfach einmal einen Wert von 3.6, dann 3.8, dann 4.2 usw. angezeigt habe. Die Frage sei, weshalb man ihm einfach den höchsten Wert vorwerfe. Er verstehe vor allem nicht, weshalb ihm die Blutprobe verweigert worden sei. Er habe darauf hingewiesen, es könne nicht sein, dass er auf der Autobahn "4.x" und auf dem Revier vier Stunden danach immer noch "4.sowieso" gehabt habe. Das sei nicht möglich. Das habe er angezweifelt. Er habe darum gebeten, im Spital eine Blutprobe zu nehmen.