Trotz der langen Zeit sei der Alkoholwert nicht zusammengefallen. Eigentlich hätte er nach der Entlassung selber ins Spital für einen Bluttest gehen sollen. Bei den Testzeiten könne einiges nicht ganz stimmen. Sie seien nicht so früh in der Polizeiwache gewesen. Er könne kein Geständnis machen, weil er nicht angetrunken gewesen sei. Er sei zu keiner Zeit eine Gefahr für seine Umwelt und erst recht auch nicht im Strassenverkehr gewesen. Er habe das Auto beherrschen können, er habe es unter Kontrolle gehabt (SE GD 12/1 S. 3-5).