Auf die Feststellung, dass er gemäss seinen Darlegungen bei der Polizei einen Bluttest verlangt habe, in der Rubrik "Blutprobe verlangt" ein "nein" angekreuzt sei, sagte der Beschuldigte, dass das nicht stimme. Auf die Nachfrage, weshalb er es dann unterschrieben habe, stellte er die Frage, ob es wirklich vorher angekreuzt worden sei oder nachher. Er habe keine Kopie davon erhalten. Es könne auch im Nachhinein angekreuzt worden sein. Das könne er auch unterstellen. Erstens habe er keine Brille gehabt, zweitens habe er eine Blutprobe verlangt. Er habe gesagt, dass es nicht sein könne, dass der Alkoholwert nicht abnehme.