er damit seine festgehaltenen Aussagen bezweifelt habe, erklärte der Beschuldigte, er habe damals ohne Brille nichts lesen können. Auf Nachfrage, ob er nicht gewusst habe, was er unterschreibe, gab er zu Protokoll, dass Frau A.________ [zuständige Staatsanwältin] ihn auch gefragt habe, weshalb er etwas unterschreibe, was er nicht kenne. Er unterstelle der Justiz nicht, dass sie ihm etwas unterjubeln möchte. Soviel Vertrauen habe er. Die Frage, weshalb er diese Anmerkungen nicht entsprechend formuliert habe, eben dass das Protokoll richtig sein könne oder auch nicht, antwortet er, das Gericht müsse darüber entscheiden.