Die Vorinstanz befragte den Beschuldigten auch zu seiner Anmerkung "Ich erlaube mir sagen zu können, dass das Protokoll seine Richtigkeit habe" auf dem FiaZ-Formular. Auf die ausdrückliche Frage, was er damit habe zum Ausdruck bringen wollen, erklärte er, dieser Text sei von Bundesrat Cotti. Dieser habe gesagt, man mache eine Aussage und doch nicht. Wenn man genötigt werde, etwas zu unterschreiben, dann müsse man diesen Passus anbringen. Auf Nachfrage nach der Bedeutung sagte er: "Dass ich das mit Zweifel unterschreibe. Ich bezweifle, was da steht, und unterschreibe es dennoch." Auf die Frage, ob Seite 10/23