2.2 An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, er sei nicht angetrunken von zu Hause weggegangen. Er habe die Beamtin auf ein metabolisches Problem aufmerksam gemacht. Er habe es [gemeint ist wohl das Messergebnis] nicht angezweifelt. Da er sich mit ihr nicht habe streiten wollen, habe er die Blutprobe verlangt. Er habe vier Stunden lang nichts zu trinken erhalten und der Alkoholgehalt sei nicht zusammengefallen. Er habe ihr versucht klar zu machen, dass dies nicht sein könne. Weiter gab er an, an Krebs zu leiden und schon fast 30 Jahre mit diesen Koliken zu leben.