Aufgrund seines vorgängigen Alkoholkonsums rechnete B.________ vor Antritt der Fahrt mit einer zu hohen Blutalkoholkonzentration und nahm in Kauf, dass der Wert über 0.4 mg/l Atemalkohol lag, setzte sich aber ungeachtet dessen ans Steuer und akzeptierte damit das von ihm geschaffene Sicherheitsrisiko. Eventualiter: B.________ machte sich vor Antritt der Fahrt Gedanken über die Höhe seiner Blutalkoholkonzentration, vertraute aber leichtfertig darauf, der Wert liege unter dem Grenzwert von 0.4 mg/l Atemalkohol." 2. Beweislage