4.2 Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrer Berufungserklärung vom 17. August 2021 zwei Beweisanträge. Sie beantrage die Einholung eines Gutachtens zum Einfluss von Medikamenten auf die Atemalkoholmessung sowie die Einholung des Eichzertifikats des verwendeten Atemalkoholmessgerätes. Die Verfahrensleitung hiess die beiden Beweisanträge – wie bereits erwähnt – mit Präsidialverfügung vom 20. Januar 2022 gut, gab ein entsprechendes Gutachten in Auftrag und holte das Eichzertifikat ein. Die Parteien stellten keine weiteren Beweisanträge (OG GD 8/1 S. 15).