17. Am 8. September 2022 fand die Berufungsverhandlung statt, an welcher die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, der amtliche Verteidiger und der Beschuldigte teilnahmen. Der Beschuldigte wurde zur Person und zur Sache befragt (OG GD 8/1). Seite 5/23 18. Die Staatsanwaltschaft hielt anlässlich der Berufungsverhandlung an den in der Berufungserklärung gestellten Anträgen fest (OG GD 8/1/2). Die Verteidigung beantragte, die Berufung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse (OG GD 8/1/3).