16. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und der amtlichen Verteidigung wurde der Termin für die Berufungsverhandlung auf den 8. September 2022 festgesetzt (OG GD 4/8). Der Beschuldigte wurde separat zur Berufungsverhandlung vorgeladen (OG GD 7/1). Die Vorladung wurde dem Gericht wiederum mit dem Vermerk "Nicht abgeholt" retourniert (OG GD 7/1/1). Dem Beschuldigten wurde die Vorladung am 8. Juni 2022 nochmals mittels A-Post zur Kenntnisnahme zugestellt.