Die Staatsanwaltschaft teilte am 24. Januar 2022 mit, keine Ergänzungen zu den Fragen an den Gutachter zu haben (OG GD 2/5). Die Verteidigung erklärte mit Eingabe vom 16. Februar 2022, keine Einwände gegen die sachverständige Person zu erheben und keine weiteren Anträge zu stellen (OG GD 3/13). 14. Die Verfahrensleitung gab daraufhin am 21. Februar 2022 beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (nachfolgend: IRM-UZH) ein Gutachten zur Beeinflussung der Atemalkoholmessung durch Medikamente in Auftrag (OG GD 5/5). Das entsprechende Gutachten wurde am 13. April 2022 erstattet (OG GD 5/6).