13. Die Verfahrensleitung hiess sodann mit Verfügung vom 20. Januar 2022 die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft gut (OG GD 4/6). Die Parteien wurden mit separatem Schreiben eingeladen, sich zur sachverständigen Person und zu den Fragen zu äussern (OG GD 5/2). Gleichentags wurde die Zuger Polizei aufgefordert, das Eichzertifikat des verwendeten Atemalkoholmessgerätes einzureichen, welches diese am 25. Januar 2022 dem Gericht zustellte (OG GD 5/3, 5/4). Die Staatsanwaltschaft teilte am 24. Januar 2022 mit, keine Ergänzungen zu den Fragen an den Gutachter zu haben (OG GD 2/5).