Adresse zugestellt und diese, auch wenn sie nicht abgeholt werden, als zugestellt gelten würden (OG GD 3/7). 12. Mit Präsidialverfügung vom 25. November 2021 setzte die Verfahrensleitung Rechtsanwalt MLaw F.________ als amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ein. Gleichzeitig setzte sie dem amtlichen Verteidiger eine Frist zur Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft an (OG GD 4/5). Der Verteidiger verzichtete auf eine Stellungnahme (OG GD 3/11).