11. Aufgrund der mehreren retournierten Sendungen kontaktierte der Gerichtsschreiber den Beschuldigten telefonisch, worauf dieser am 19. November 2021 beim Gericht vorbeikam. Der Beschuldigte erklärte gegenüber dem Gerichtsschreiber u.a., dass er eine Verhandlung wolle. Er lehnte es jedoch ab, eine Wahlverteidigung zu bezeichnen. Ebenfalls lehnte er es ab, eine andere Zustelladresse bekanntzugeben. Der Beschuldigte wurde daher drauf hingewiesen, dass die Verfahrensleitung eine amtliche Verteidigung ernennen werde, falls er selber keinen Verteidiger bezeichne, und dass die Sendungen weiterhin an die bekannte Seite 4/23