9. Die Sendung an den Beschuldigten mit den beiden Präsidialverfügungen vom 17. September 2021 wurde dem Gericht am 14. Oktober 2021 mit dem Vermerk "Nicht abgeholt" retourniert. Da die Retournierung verspätet war, wurden die beiden Verfügungen dem Beschuldigten bereits am 12. Oktober 2021 zur Kenntnisnahme mittels A-Post nochmals zugestellt (OG GD 3/1-3/4).