3. B.________ sei zu bestrafen mit einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 40.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie mit einer Verbindungsbusse von CHF 800.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen. 4. In den übrigen Punkten sei das Urteil des Strafgerichts vom 15. Juli 2021 zu bestätigen, soweit es nicht bereits in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen."