2. Die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) fand am 15. Juli 2021 statt, an welcher einzig der Beschuldigte teilnahm (SE GD 12). Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Teilnahme (SE GD 1 S. 3). Der Beschuldigte wurde dabei zur Person und zur Sache befragt (SE GD 12/1). Im Rahmen des Beweisverfahrens beantragte er die Befragung seiner Ehefrau, seiner Tochter und seines Schwiegersohnes als Zeugen. Die Vorinstanz wies diese Beweisanträge ab (SE GD 12 S. 2).