CHF 4'000.00Entscheidgebühr CHF 110.00 Auslagen CHF 4'110.00Total und werden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt. 8.2 Der Beschuldigte hat dem Staat auch die Kosten der amtlichen Verteidigung im Berufungsverfahren, ausmachend CHF 6'697.10, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Seite 48/48 9. Die drei vom Beschuldigten als Beweismittel eingereichten Skizzenbücher von P.________ (act. 25/1-3) werden dem Beschuldigten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel gegen Unterschrift zurückgegeben.