5. Gegenüber dem Beschuldigten G.________ wird ein Tätigkeitsverbot gemäss Art. 67 Abs. 1 StGB angeordnet. Es wird G.________, geb. tt.mm.1945, Heimatort: K.________, verboten, in den nächsten drei Jahren ein Verwaltungsratsmandat, ein Geschäftsführermandat oder eine vergleichbare formelle Organstellung bei einem in- oder ausländischen Rechtsträger auszuüben. 6.1 Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen gesamthaft CHF 9'550.00 und werden – in Bestätigung der Kostenregelung der Vorinstanz – vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.