Die drei Skizzenbücher werden nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr benötigt und deshalb dem Beschuldigten nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel gegen Unterschrift zurückgegeben. Seite 47/48 Urteilsspruch 1. Es wird festgestellt, dass das Urteil der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug vom 10. Juli 2021 hinsichtlich folgender Dispositivziffer in Rechtskraft erwachsen ist: