3.2 Der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt I.________, reichte dem Gericht anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. Dezember 2021 eine Kostennote ein (OG GD 21/2/1). Darin macht er für das Berufungsverfahren einen Verteidigungsaufwand von CHF 6'967.10 (inkl. 7.7% MWST) geltend. Der eingesetzte Stundenansatz entspricht dem ordentlichen Ansatz des Anwaltstarifs. Der geltend gemachte Aufwand erscheint angemessen und die Entschädigung ist entsprechend auf CHF 6'957.10 (inkl. MWST) festzusetzen.