2. 2.1 Die Vorinstanz setzte die Verfahrenskosten (exkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) auf insgesamt CHF 9'550.00 fest. Der Kosten bewegen sich im von der Kostenverordnung (KoV OG, BGS 161.7) vorgegebenen Rahmen und ist angesichts des Umfangs des Falles angemessen. Die Verteidigung bringt dagegen keine Einwände vor. In zusätzlicher Berücksichtigung des Ergebnisses des Berufungsverfahrens ist die Kostenregelung der Vorinstanz folglich integral zu bestätigen.