Er ist zudem nach wie vor Organ von Gesellschaften, bei welchen zumindest die Möglichkeit besteht, dass erneut Interessenkonflikte auftreten und der Beschuldigte sich erneut gegen die Interessen der Gesellschaft bzw. deren Gläubiger entscheiden könnte. Weiter will er gar neue Projekte umsetzen, welche die Gefahr von Pflichtverletzungen nicht ausschliessen. Die Uneinsichtigkeit gegenüber den begangenen Pflichtverletzungen lässt die Gefahr erneuter Delikte im Zusammenhang mit der Organtätigkeit als deutlich erhöht erscheinen.