Gerade in der Anfangsphase von neuen Unternehmen und Projekten besteht das Risiko einer Überschuldung, da grosse Auslagen geringen Einnahmen gegenüberstehen. Es besteht daher eine erhebliche Gefahr, dass der Beschuldigte trotz Besorgnis einer Überschuldung keine Sanierungsmassnahmen ergreifen oder eine Überschuldungsanzeige tätigen würde, sondern – wie bei der O.________AG – darauf Seite 41/48