11, 21/1/140 Ziff. 32 f.) und er sie gegründet und aufgebaut hat (OG GD 21 Ziff. 6; act. 21/1/134 Ziff. 8). Es handelt sich dabei quasi um eine Familien-AG (SE GD 7/1/1 S. 2). Der Beschuldigte erklärte im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren mehrmals, dass er die Tätigkeit als Verwaltungsrat der V.________AG primär für seine Mitarbeiter ausführe, damit deren Arbeitsplatz erhalten bleibe, bis ein Käufer für die Gesellschaft gefunden sei (SE GD 7/1/1 S. 2, act. 21/1/141 Ziff.