Zur V.________AG führte die Vorinstanz aus, diese solle einen Umsatz von CHF 8-10 Mio. machen, fünf Mitarbeiter haben, aber der Beschuldigte (bzw. wohl seine Ehefrau, welche die Aktien hält) wolle sie praktisch gratis verkaufen, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Mitarbeiter seien eigentlich selbständig, wollten jedoch die Verantwortung für das Unternehmen nicht übernehmen (act. 21/1/138 Ziff. 21 ff.).