Die AD.________GmbH sei wertlos und bei der V.________AG mit CHF 60'000.00 bis CHF 100'000.00 verschuldet, die Gesellschafter wollten aber mit der "Schliessung" der Gesellschaft noch zuwarten (act. 21/1/139 Ziff. 25), weshalb auch der Beschuldigte sich nicht mehr aktiv um die Gesellschaft kümmere. An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte ebenfalls an, dass diese Gesellschaft zurzeit inaktiv sei, aber sie hätte sehr, sehr pendente legale Probleme im eigenen Land (wohl in Tschechien; OG GD 21 Ziff.