Bei der AC.________AG schied der Beschuldigte gemäss Handelsregister am 31. Mai 2021 als Verwaltungsrat aus. Bezüglich der V.________AG, der AB.________AG und der AD.________GmbH bestätigte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung, dass er weiterhin Organ dieser Gesellschaften ist (OG GD 21 Ziff. 5, 16, 19), was sich auch aus dem Handelsregister ergibt. Für weitere Gesellschaften sei er nicht tätig (OG GD 21 Ziff.