3. Der Beschuldigte wird im vorliegenden Verfahren für ein Verbrechen während einer Verwaltungsratstätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt. Zugleich ist der Beschuldigte trotz seines Alters von inzwischen 76 Jahren noch Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften. In der Einvernahme an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er Organ der V.________AG, AB.________AG, AC.________AG und AD.________GmbH sei (SE GD 7/1/1 S. 2 f.). Bei der AC.________AG schied der Beschuldigte gemäss Handelsregister am 31. Mai 2021 als Verwaltungsrat aus.