Das Urteil wurde dann erst rund eineinhalb Jahre später, am 9. Juli 2021, gefällt. Das Berufungsverfahren wurde innert rund fünf Monaten und somit wiederum rasch durchgeführt. In der Gesamtbetrachtung ist die Verletzung des Beschleunigungsgebots angesichts der ausserordentlichen Lage der Corona-Pandemie, welche hauptsächlich zur Verfahrensverzögerung führte, gerade noch als leicht zu beurteilen und die Strafe - wiederum grosszügig - um weitere drei Monate zu reduzieren.