Da die Staatsanwaltschaft eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe, wenn auch bedingt, sowie ein Tätigkeitsverbot beantragt hatte, und der Beschuldigte, auch wenn er bereits über 70 Jahre alt ist, noch verschiedene Verwaltungsratsmandate ausübt, welche vom Tätigkeitsverbot umfasst würden, bestand eine doch erhebliche Unsicherheit insbesondere bezüglich seiner beruflichen Zukunft. Die Hauptverhandlung fand über ein Jahr nach Anklageerhebung am 23. Januar 2020 statt. Das Urteil wurde dann erst rund eineinhalb Jahre später, am 9. Juli 2021, gefällt.