Die Konkursverschleppung erfolgte bekanntlich bis im Jahr 2010. Ab diesem Zeitpunkt hat sich der Beschuldigte wohl verhalten, da keine Verurteilungen für Taten nach 2010 aus dem Strafregister hervorgehen (OG GD 20). Die Strafe wird daher aufgrund der seit den Taten verstrichenen Zeit deutlich um 12 Monate reduziert.