Aufgrund des gleichen Sachverhaltes wurde der Beschuldigte im Zivilprozess zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, welche er nach wie vor mit monatlichen Raten von aktuell CHF 466.30 abbezahlt (OG GD 21 S. 27), gemäss der Privatklägerin jedoch nicht "freiwillig", sondern nur aufgrund der Betreibung und Pfändung (OG GD 21 S. 30). Dies ist dem Beschuldigten dennoch zugute zu halten und wie bereits die Vorinstanz die Einsatzstrafe um einen Monat zu reduzieren.